Die Splits klären, solange sich alle noch erinnern
Ein Song besteht aus zwei Dingen, die getrennt voneinander gehören: dem Werk und der Tonaufnahme. Die Beteiligten sind meist nicht dieselben und die Prozentsätze fast nie dieselben. Dieses Tool hält beides fest, prüft, ob jede Seite 100 % ergibt, und gibt Ihnen einen Link, den Sie allen schicken können, die im Raum waren.
Alles, was Sie eingeben, bleibt in Ihrem Browser. Der Teil-Link trägt das Blatt hinter dem „#“ – dem Teil einer URL, den ein Browser nie an einen Server sendet, wir bekommen es also nie. Der Link selbst läuft aber über den Weg, auf dem Sie ihn verschicken, und dieser Dienst sieht den Link; schicken Sie ihn deshalb so, wie Sie alles andere schicken würden, das nicht weitergeleitet werden soll.
Die eine Unterscheidung, für die es diese Seite gibt
Die Aufnahme eines Songs sind zwei Güter. Da ist das Werk – die Noten und der Text, die denen gehören, die sie geschrieben haben – und da ist die Tonaufnahme, diese eine konkrete Einspielung, die denen gehört, die sie gemacht haben. Sie werden getrennt lizenziert, sie werden getrennt abgerechnet, und sehr oft gehören sie unterschiedlichen Personen in unterschiedlichen Anteilen.
Fast jeder Split-Streit, der böse endet, beginnt damit, dass ein Satz Prozentsätze vereinbart wird und niemand sagt, für welche der beiden Seiten er gilt. Ein Produzent, dem „20 %“ zugesagt werden, und eine Autorin, die glaubt, sie habe 20 % der Aufnahme abgegeben, beschreiben nicht dasselbe Geschäft – und beide merken es erst, wenn das Geld ankommt.
Warum ein Blatt besser ist als eine Erinnerung
Diese Seite entwirft für Sie keinen Vertrag, und nichts hier ist Rechtsberatung. Was sie leistet, ist die Beseitigung der Mehrdeutigkeit, solange das noch billig ist – im Raum, am selben Tag, bevor irgendjemand einen Grund hat, sich anders zu erinnern.
Teuer wird es in dem Moment, in dem der Song erfolgreich ist. Das ist auch der Moment, in dem die Erinnerung aller an die Session großzügig zu ihren eigenen Gunsten ausfällt. Ein Blatt, das am selben Tag von allen bestätigt wurde, ist mehr wert als vier aufrichtige Erinnerungen zwei Jahre später – und wenn der Song anfängt, Geld einzubringen, ist es das Dokument, mit dem Sie zu einem Anwalt gehen, und nicht der Streit, den Sie zu ihm tragen.
Worauf die Prüfungen achten
Dass jede Seite genau 100 % ergibt. Dass jede Person mit einem Anteil einen Namen hat und einen bürgerlichen Namen, denn Registrierungen laufen in der Regel auf einen bürgerlichen Namen und nicht auf einen Künstlernamen, und zwei Künstler können am Ende denselben Künstlernamen verwenden. Dass jede Person eine Rolle hat, denn die Rolle entscheidet, aus welchem Topf der Anteil bezahlt wird. Und dass auf der Werkseite tatsächlich jemand als Urheberin oder Urheber genannt ist – ist der Song traditionell, bleibt die Person, die ihn bearbeitet hat, dennoch Urheber, und „traditionell“ ist niemand, der bezahlt werden kann.
Der Link, und wovor er schützt und wovor nicht
Die Teilen-Schaltfläche schreibt das ganze Blatt hinter das „#“ der URL. Dieses Fragment ist der eine Teil einer Webadresse, den ein Browser für sich behält – er wird nie an den Server übertragen, der die Seite ausliefert. Das Blatt wird also nie an uns gesendet, und wir könnten es gar nicht lesen, selbst wenn wir wollten.
Was das nicht leistet: Den Link auf dem Transportweg privat zu machen. Sie verschicken ihn ja über irgendetwas – einen Messenger, eine E-Mail –, und dieser Dienst sieht den Link wie jeden anderen, behält ihn im Verlauf und ruft ihn womöglich ab, um eine Vorschau zu erzeugen. Behandeln Sie den Link wie jedes Dokument, das nicht weitergeleitet werden soll.
Der praktische Nutzen ist das, was ohne Konto möglich wird: Mitwirkende öffnen Ihren Link, sehen das Blatt genau so, wie Sie es ausgefüllt haben, ändern eine Zahl und schicken es zurück – ohne Login und ohne dass irgendwo von irgendwem etwas gespeichert wird.
Dein Release ist geprüft. Jetzt bring es raus.
Wenn deine Dateien fertig sind, dauert die Bewerbung ein paar Minuten und wird von einem Menschen gelesen.
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